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EU 261 · Annullierungen

Entschädigung bei Flugannullierung: Die Erstattung ist nur die halbe Miete

Hat die Fluggesellschaft weniger als 14 Tage vorher annulliert und keinen Ersatzflug nahe an Ihren ursprünglichen Zeiten angeboten, steht Ihnen eine Geldentschädigung zu – zusätzlich zur Erstattung oder zum neuen Flug.

Geprüft von unserem Anspruchsteam

Vorlaufzeit, ab der Entschädigung fällig wird
< 14 Tage
Höchstbetrag pro Passagier, zusätzlich zur Erstattung
€600
Vorabkosten – Sie zahlen nur, wenn wir gewinnen
€0

Kurz gesagt

Wann gibt es bei einer Annullierung eine Entschädigung?

Eine Entschädigung für einen annullierten Flug ist fällig, wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert und keinen Ersatzflug anbietet, mit dem Sie Ihr Ziel nahe der ursprünglichen Zeit erreichen. Der Geldbetrag liegt je nach Entfernung bei €250, €400 oder €600 pro Passagier. Die Ticketerstattung ist ein eigenes Recht und ersetzt diese Zahlung nie.

Wann eine Annullierung Anspruch begründet

Wie spät Sie informiert wurden und was die Fluggesellschaft stattdessen angeboten hat, entscheidet darüber, ob Geld fällig ist.

  • Die Fluggesellschaft hat Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert.
  • Der angebotene Ersatzflug lag außerhalb des zulässigen Zeitfensters (siehe Tabelle unten).
  • Der Flug startete in der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz – oder landete dort mit einer Fluggesellschaft, die in einem dieser Länder ihren Sitz hat.
  • Die Annullierung lag im Einflussbereich der Fluggesellschaft und wurde nicht durch ein tatsächlich außergewöhnliches Ereignis verursacht.
  • Sie hatten eine bestätigte Buchung für den annullierten Flug.

Entschädigung bei Annullierung nach Entfernung

Zusätzlich zu Erstattung oder Umbuchung. Die Höhe hängt von der Entfernung ab, nicht vom Ticketpreis.

  • Bis 1.500 km
    €250z. B. Rom–München, Brüssel–Kopenhagen, Lyon–Porto
  • 1.500–3.500 km
    €400z. B. Stockholm–Rom, Paris–Tel Aviv, Dublin–Athen
  • Über 3.500 km
    €600z. B. Madrid–Buenos Aires, Paris–Montreal, Mailand–Tokio

Die Entschädigung kommt zusätzlich zur Erstattung oder zum Ersatzflug — wer eines annimmt, verliert den Anspruch auf das andere nicht.

Was Ihnen zusteht – und was Airlines stattdessen anbieten

Nach einer Annullierung haben Sie mehrere Rechte gleichzeitig. Fluggesellschaften bieten meist das günstigste an und hoffen, dass Sie es dabei belassen.

Ihnen steht zu

  • Volle Erstattung innerhalb von sieben Tagen oder ein neuer Flug zum frühestmöglichen Zeitpunkt bzw. an einem späteren Wunschtermin
  • Mahlzeiten, Erfrischungen und ein Hotel mit Transfers, während Sie auf den neuen Flug warten
  • Geldentschädigung von €250–€600 pro Passagier bei kurzfristiger Annullierung
  • Ein Rückflug zum ersten Abflugort, wenn die Reise ihren Zweck nicht mehr erfüllt

Was Airlines oft stattdessen anbieten

  • Einen Gutschein statt Geld zurück – den dürfen Sie ablehnen
  • Umbuchung nur gegen Aufpreis
  • „Schlechtes Wetter“ oder „Flugsicherung“ – ohne jeden Beleg
  • Die Erstattung als vollständige Abgeltung darzustellen – das ist sie nicht

Vorlaufzeit: Wann Entschädigung fällig ist

Je früher die Fluggesellschaft Sie informiert hat, desto näher muss der Ersatzflug an Ihren ursprünglichen Zeiten liegen, damit sie nicht zahlen muss.

Vorlaufzeit: Wann Entschädigung fällig ist
Wann Sie informiert wurdenEntschädigung fällig?
14 Tage oder mehr vor AbflugNein – aber Sie erhalten trotzdem Erstattung oder Umbuchung
7 bis 13 Tage vor AbflugJa, es sei denn, der neue Flug startet höchstens 2 Stunden früher und kommt weniger als 4 Stunden später an als geplant
Weniger als 7 Tage vor AbflugJa, es sei denn, der neue Flug startet höchstens 1 Stunde früher und kommt weniger als 2 Stunden später an als geplant
Am Abflugtag am FlughafenJa, es sei denn, die Annullierung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht

Nach der Annullierung Ihres Flugs

Bewahren Sie die Annullierungs-E-Mail oder -SMS und alle Umbuchungsdetails auf – um die Fluggesellschaft kümmern wir uns.

  1. 01

    Buchung teilen

    Ihr Buchungscode und die Annullierungsmitteilung genügen für den Start.

  2. 02

    Wir prüfen die Fristen

    Wir gleichen Mitteilungsdatum und Ersatzzeiten mit den Schwellenwerten der Verordnung ab.

  3. 03

    Wir fordern die Entschädigung

    Die Fluggesellschaft erhält eine formelle Zahlungsaufforderung. Eine bereits erhaltene Erstattung ändert daran nichts.

  4. 04

    Auszahlung bei Erfolg

    Das Geld geht auf Ihr Bankkonto. Kein Erfolg, keine Gebühr.

FAQ zur Flugannullierung

Was Passagiere uns nach einer Annullierungs-E-Mail fragen.

Ich habe den vollen Ticketpreis zurückbekommen. Kann ich trotzdem Entschädigung fordern?

Ja. Die Erstattung gibt Ihnen zurück, was Sie für das Ticket bezahlt haben; die Entschädigung ist eine separate Zahlung für die Unannehmlichkeiten. War die Annullierung kurzfristig und wurde keine passende Alternative angeboten, steht Ihnen beides zu.

Der Flug wurde zehn Tage vor Abflug annulliert. Habe ich Anspruch?

Wahrscheinlich. Bei 7 bis 13 Tagen Vorlauf ist Entschädigung fällig, es sei denn, der Ersatzflug startete höchstens 2 Stunden früher und kam weniger als 4 Stunden später an als Ihr ursprünglicher Flug.

Ich habe einen Ersatzflug angenommen. Habe ich meinen Anspruch verloren?

Nein. Mit der Annahme eines neuen Flugs verzichten Sie auf nichts. Entscheidend ist, wie weit dessen Abflug- und Ankunftszeiten von den ursprünglichen abwichen.

Mein Flug wurde wegen eines Streiks annulliert. Kann ich fordern?

Wenn das eigene Personal der Fluggesellschaft gestreikt hat, meist ja – Gerichte sehen das als im Einflussbereich der Airline. Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals gelten in der Regel als außergewöhnliche Umstände.

Die Fluggesellschaft hat mir nur einen Gutschein angeboten. Muss ich ihn annehmen?

Nein. Sie haben Anspruch auf eine Erstattung in Geld innerhalb von sieben Tagen, und die Entschädigung darf nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis in Gutscheinen gezahlt werden. Wenn Sie einen Gutschein ablehnen, hat das keinerlei Einfluss auf Ihren Anspruch.

Ich habe über ein Reiseportal gebucht. Wer schuldet mir die Entschädigung?

Die Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat – oder hätte durchführen sollen. Das Buchungsportal kümmert sich unter Umständen um die Ticketerstattung, die Entschädigung wird aber immer bei der Fluggesellschaft gefordert.

Annullierter Flug

Die Erstattung ist Ihr Geld zurück. Die Entschädigung kommt obendrauf.

Airlines erstatten das Ticket und hoffen, dass es dabei bleibt. Bei Annullierung binnen 14 Tagen steht Ihnen zusätzlich Geld zu.

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